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Hinweise für Zeitschriftenautorinnen und Zeitschriftenautoren

Mit der Unterzeichnung des Nutzungsrechte-Formulars übertragen die Autorinnen und Autoren dem Verlag die notwendigen Rechte für die Veröffentlichung (online und in gedruckter Form).

Bei Aufsätzen (wissenschaftliche begutachtete Einreichungen) gewinnt dies insbesondere bei der elektronischen Veröffentlichung im Early View (EV) an Bedeutung. So wird ein von der gedruckten Ausgabe unabhängiges Veröffentlichen der wissenschaftlichen Erkenntnis zu einem sehr frühen Zeitpunkt ermöglicht.

Derzeit bieten Bautechnik, geotechnik, sowie Beton- und Stahlbetonbau, Steel Construction , Stahlbau die frühzeitige Veröffentlichung im EV an. Voraussetzung zur Veröffentlichung des von den Reviewern angenommen Aufsatzes ist, dass das entsprechende Formular unterschrieben vorliegt. Zudem gelten die „Sharing Principles“.

Berichte, als Einreichungen, die keinen wissenschaftlichen Anspruch, sondern vielmehr die Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in Projektberichten u. ä. darlegen, werden gemeinhin nicht in EV veröffentlicht. Auch unterliegen Berichte kürzeren Sperrfristen.

Falls Sie Auszüge von urheberrechtlich geschützten Werken Dritter verwenden wollen, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung vom Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte für sämtliche Nutzungsarten einholen. Hierzu können Sie sich der Vorlage bedienen, die Ernst & Sohn gerne zur Verfügung stellt.