abo_giftabo_onlineabo_printabo_studentabo_testangle_leftangle_rightangle_right_filledarrow_big_downarrow_big_down_filledarrow_big_leftarrow_big_left_filledarrow_big_rightarrow_big_right_filledarrow_big_uparrow_big_up_filledarrow_dropdown_downarrow_dropdown_uparrow_small_leftarrow_small_left_filledarrow_small_rightarrow_small_right_filledarrow_stage_leftarrow_stage_left_filledarrow_stage_rightarrow_stage_right_filledcaret_downcaret_upcloseclose_thinclose_thin_filledcontactdownload_thickdownload_thick_filleddownload_thindownload_thin_filledebookeditelement_headlineelement_labelelement_relatedcontentlockmailminuspagepage_filledpagespages_filledphoneplusprintprint_filledquotationmarks_leftquotationmarks_rightsearchsendshareshare_filledshoppingcart_bigshoppingcart_big_filledshoppingcart_headershoppingcart_smallshoppingcart_small_filledsocial_facebooksocial_linkedinsocial_pinterest social_xsocial_xingsocial_youtubesocial_twitteruser_biguser_small
21. Juni 2017

Ingenieurverbände und Bauwirtschaft mahnen sachliche Diskussion über Eigenschaften von Bauprodukten an

Die tragischen Ereignisse bei dem Brand eines Wohnhochhauses in London verdeutlichen die Wichtigkeit des vorbeugenden baulichen Brandschutzes sowie die Notwendigkeit brandschutztechnisch eindeutiger und vollständiger Produktanforderungen. Auch wenn die Ursachen der Brandkatastrophe nicht endgültig geklärt sind, scheint die Brandweiterleitung zu einem wesentlichen Teil über die Außenwandfassade erfolgt zu sein.

Aus gutem Grunde gelten in Deutschland hohe brandschutztechnische Anforderungen an Bauprodukte. Wärmedämmungen im Bereich von Hochhausfassaden müssen nach hiesigen Landesbauordnungen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Dazu gehört, dass diese Brandtemperaturen von mindestens 1.000 Grad Celsius aushalten müssen, bevor sie zu schmelzen beginnen. Des Weiteren dürfen die Dämmstoffe selbst nicht zu glimmen anfangen, um einer unbemerkten Brandausbreitung bzw. einem erneuten Entfachen des Brandes vorzubeugen.

Die EU-Kommission sieht in unseren deutschen Anforderungen an Dämmstoffe jedoch gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rs. C-100/3 einen Verstoß gegen die EU-Bauproduktenverordnung, da die europäischen Bauproduktnormen derartige Eigenschaften von Dämmstoffen nicht fordern.

Die Verbände der beratenden und planenden Ingenieure, der Prüfingenieure und der Bauwirtschaft fordern daher die für die Bauwerkssicherheit zuständigen Landesregierungen auf, die brandschutztechnisch notwendigen Produktanforderungen nicht preiszugeben oder ins Ungefähre zu verschieben, wie dies die jüngst veröffentlichte Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen versucht. Zudem sind bei derart sicherheitsrelevanten Produkten weiterhin unabhängige Produktprüfungen und Fremdüberwachungen durch dafür staatlich anerkannte Institutionen vorzusehen.

Ein gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte – so sehr er auch grundsätzlich begrüßt wird – darf nicht zulasten der Sicherheit von Leben und Gesundheit der Bürger gehen.

Gemeinsame Pressemitteilung von:

  • Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V.
  • Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V.
  • Gemeinschaft für Überwachung im Bauwesen e.V.
  • Verband Beratender Ingenieure VBI
  • Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.
logo_zdb_zentralverband_deutsches_baugewerbeLogo DBV Deutscher Beton und Bautechnik VereinLogo_güb_Gemeinschaft für Überwachung im BauwesenLogo VPI Hessen