Artikeldatenbank
Autor(en) | Titel | Zeitschrift | Ausgabe | Seite | Rubrik |
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Petlic, P. | Örtliches Beulen einer Parallelogrammplatte unter veränderlicher Druckspannung. | Stahlbau | 5/1988 | 142-146 | Fachthemen |
KurzfassungDer Steg von I-Trägern ist üblicherweise elastisch in den Gurten eingespannt. Das Zusammenwirken von Steg und Gurten kann dabei durch eine bezogene Drillsteifigkeit erfaßt werden. Zusätzlich ist jedoch zu beachten, daß Druck-Längskräfte diese elastische Einspannung erheblich vermindern können. Neben diesem Effekt wird hier auch der Einfluß geometrischer Toleranzen der Bleche untersucht. An einem Beispiel werden Auswirkungen gezeigt. x | |||||
Österreichische Vereinigung für Betonund Bautechnik: Richtlinie Bohrpfähle Gründruck Juli 2004 | Beton- und Stahlbetonbau | 10/2004 | 852 | Bücher | |
Brux, G. | Österreichischer Betontag 1970. | Beton- und Stahlbetonbau | 11/1970 | 275-277 | Berichte |
Österreichischer Betontag 2002 - Branchentreff im Zeichen des Erfolges | Beton- und Stahlbetonbau | 5/2002 | A17 | Information | |
Österreichischer Betontag 2004 | Bautechnik | 12/2003 | 932 | Termine | |
Österreichischer Betontag 2006. Neue Bautechnologien, aktuelle Projekte im Hoch- und Infrastrukturbau inklusive Gebäudetechnik als neuer zusätzlicher Kongreßschwerpunkt | Beton- und Stahlbetonbau | 2/2006 | 117-123 | Aktuelles | |
Nather, F. | Österreichischer Stahlbautag 2001 | Stahlbau | 12/2001 | 991 | Berichte |
Aigner, F.; Petraschek, Th. | Österreichischer Stahlbautag 2003 | Stahlbau | 11/2003 | 819-820 | Berichte |
Brux, G. | Österreichischer Tunneltag 2006 | Bautechnik | 1/2007 | 72-74 | Berichte |
Österreichisches Institut für Bautechnik | Bautechnik | 5/2001 | 383 | Termine | |
Kusterle, W. | ÖVBB Merkblatt: Schutzschichten für den erhöhten Brandschutz für unterirdische Verkehrsbauwerke | Beton- und Stahlbetonbau | 8/2006 | 648-650 | Normen, Vorschriften und Richtlinien |
§ 13b Umsatzsteuergesetz - BMF beantwortet neue Zweifelsfragen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2005 | 3 | ||
§ 13b UStG: Salto rückwärts | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 8/2014 | 15 | Berichte | |
KurzfassungIn der letzten Ausgabe haben wir Ihnen die neue Rechtslage zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG für Bauleistungen erläutert. Ein Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass auch Bauträger wieder zum Steuerschuldner werden sollen. x | |||||
§ 48 Einkommensteuergesetz - Prüfen Sie am Jahresanfang die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigungen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 1/2006 | 11 | ||
Kromik, Wolfgang | § 642-Entschädigungsanspruch: Entgangener Gewinn erfasst? | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 12/2017 | 18-19 | Berichte |
KurzfassungLaut BGH (u.a. Urteil vom 21.10.1999, VII ZR 185/98), steht einem Unternehmer zwar bei Annahmeverzug des Auftraggebers (fehlende Mitwirkungshandlung) ein Anspruch gemäß § 642 BGB zu, dieser umfasst aber nicht den entgangenen Gewinn und das Wagnis. Ein wichtiges Urteil des Kammergerichts Berlin vom 10.01.2017 (21 U 14/16) gibt nun Veranlassung, sich mit dieser Thematik wieder zu befassen. Dort heißt es: “Bemessungsgrundlage der Entschädigung nach § 642 BGB sind die dem Unternehmer entstandenen verzögerungsbedingten Mehrkosten. Diese Kosten sind um einen Deckungsbeitrag für die Allgemeinen Geschäftskosten und einen Gewinnanteil zu erhöhen, soweit solche Zuschläge in der vereinbarten Vergütung enthalten waren.” x | |||||
§ 13b UStG - Pflicht auch für im Ausland ansässige Auftraggeber | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 5/2009 | 7-8 | Berichte | |
Pfisterer, Cornelius | § 648a BGB: Große Unbekannte, aber Regelung mit Biss | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 10/2011 | 3-11 | Berichte |
KurzfassungBauunternehmer verfügen für viele Fälle über eine Art "Wunderwaffe" ? aber viele wissen das gar nicht und machen in der Praxis selten Gebrauch davon: Es geht um die so genannte "Bauhandwerkersicherung". Für alle ab 2009 abgeschlossenen Bauverträge gilt der neue § 648a BGB. Der Auftragnehmer erhält wegen seiner Vergütungsansprüche einen einklagbaren Anspruch auf Sicherheit gegen den Auftraggeber. Wird die Sicherheit nicht gestellt, kann die Arbeit eingestellt und der Vertrag gekündigt werden. Selbst für den Baujuristen sind die sieben Absätze des Paragraphen schwer verdauliche Kost. Die Mühe lohnt aber. Wer sich mit dem Mechanismus der Regelung auskennt, wird seine Interessen im Bauvertrag künftig besser durchsetzen können. Inzwischen liegen auch die ersten Urteile zur Neufassung vor. Anlass genug, sich die Vorschrift einmal näher anzusehen. x |