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Autor(en)TitelZeitschriftAusgabeSeiteRubrik
Schalk, GüntherBestandsgebäude in intelligente Häuser verwandelnUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201817Berichte

Kurzfassung

Der Energieverbrauch in Bürogebäuden kann durch so genannte smarte Technologie um bis zu einem Viertel reduziert werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie, die Siemens vorgelegt hat. Das Credo der Erhebung: Um wertvolle finanzielle und ökologische Ressourcen zu generieren, müssen bestehende Gebäude in intelligente Gebäude umgerüstet werden. In 13 Ländern hat die Studie Potenziale für den Bereich von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden sowie Krankenhäusern untersucht und ausgelotet. Daraus lassen sich demnach auch Einsparungen bei bestehenden Finanzierungslösungen des privaten Sektors erzielen. Für die Bauwirtschaft ergibt sich aus dieser Entwicklung ein erhebliches Potenzial.

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Umsatzsteuer & Betriebsausgabe: Positives Urteil gefälltUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201818Berichte

Kurzfassung

Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung, darf er die Umsatzsteuerzahlung aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung normalerweise noch als Betriebsausgabe des abgelaufenen Jahres geltend machen, selbst wenn die Zahlung erst bis zum 10. Januar des Folgejahrs geleistet wird. Doch für die Jahre 2014 und 2015 verweigerten die Finanzämter diese Vergünstigung.

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Wie läuft die Einspruchsfrist?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201818-20Berichte

Kurzfassung

Sind Sie mit dem Inhalt eines Steuerbescheids nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen. Bis wann der Einspruch spätestens beim Finanzamt eingereicht werden muss, darüber schieden sich bisher die Geister. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch ein Machtwort gesprochen.

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Vorsicht bei Einspruch über ElsterOnline-PortalUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201819Berichte

Kurzfassung

Eine tolle Idee eigentlich: Sie sind mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden, setzen sich an Ihren PC und legen über das Portal ElsterOnline elektronisch Einspruch ein. Das dachte sich auch ein Kläger, der jedoch eines Besseren belehrt wurde. Denn so ganz einfach ist das mit dem elektronischen Einspruch wohl doch nicht.

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The History of the Theory of StructuresUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201820Buchtipps

Kurzfassung

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201820Veranstaltungen

Kurzfassung

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Titelbild: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 11/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/2018Titelbild

Kurzfassung


Hamburg.
Das Baugebiet Mitte Altona soll bis 2030 etwa 10.000 Menschen neuen Wohnraum bieten. Wie im Bündnis für Wohnen gefordert, wird ein Drittelmix aus Eigentum, frei finanziertem und gefördertem Wohnungsbau realisiert. (Foto: Lebensraum Ziegel / Christoph Große)

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 11/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/2018Inhalt

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 11/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20181-20Gesamtausgabe

Kurzfassung

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherVergabe vergeblich...UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20181Editorials

Kurzfassung

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 11/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20182Kurz informiert

Kurzfassung

BVMB: Warum nicht in der Hand des Bundes?
Nur Meck-Pomm schwächelt im Supersommer
“Warum keine volle Nachrüstförderung?”

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Groß, TillAdjudikation: Möglichkeiten und Grenzen im BauwesenUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20183-8Berichte

Kurzfassung

Gerichtsprozesse dauern ewig und verbrennen eine Menge Geld. Die Bauwirtschaft ebenso wie Auftraggeber sind insoweit stetig auf der Suche nach Alternativen, wie Problemfälle am Bau ohne Gericht gelöst werden können. Ein Begriff, der immer wieder in diesem Zusammenhang mit außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren auftritt, ist die “Adjudikation”. Die im August 2017 am Karlsruher Institut für Technologie im Auftrag des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. erstellte Studie “Möglichkeiten und Grenzen der Adjudikation als Verfahren der außergerichtlichen Streitlösung im Bauwesen" [1] liefert eine gut recherchierte Darstellung der aktuellen Situation, mehr als zwanzig Jahre nach der gesetzlichen Einführung der Adjudikation in Großbritannien über den HGCRA (1996). Sie zeigt sowohl die Möglichkeiten als aber auch die Grenzen dieser außergerichtlichen Streitbeilegungsform in der deutschen Baupraxis auf.

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Nachhaltiges Bauen gefragtUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20188Berichte

Kurzfassung

Beim Thema Hausbau legen die Deutschen laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der DFH Deutsche Fertighaus Holding AG besonders hohen Wert auf eine nachhaltige Bauweise. Wichtig sind ihnen dabei vor allem langfristig niedrige Kosten für Energie und Instandhaltung, eine der Gesundheit und dem Wohlbefinden förderliche Bauweise, die Verwendung nachweislich ökologischer Baustoffe, die Anpassungsfähigkeit des Gebäudes an verschiedene Lebenssituationen sowie ein hoher Werterhalt. Für viele Bundesbürger ist zudem entscheidend, dass nachhaltiges Bauen aufgrund einer insgesamt wirtschaftlichen Bauweise auch bezahlbar ist.

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Schalk, Günther"Entscheider" am Bau fordern starkes BauministeriumUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20189Berichte

Kurzfassung

Unter dem Titel “Ettersburger Gespräche” treffen sich regelmäßig rund 100 “Entscheider” aus Architektur, Bauingenieurwesen, Immobilien- und Wohnungswirtschaft auf Einladung der Bundesstiftung Baukultur auf Schloss Ettersburg bei Weimar. Im September stand das Treffen unter dem Motto “Bauwerke - Daten - Prozesse”. Auf der Tagesordnung standen Herausforderungen und Chancen des digitalen Wandels für die Baukultur. Angesichts des aktuellen Umgangs mit Zuordnung und Leitung des Bauressorts auf Bundesebene fordert der Ettersburger Kreis in einer Protestnote ein “starkes Bauministerium”.

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Schalk, GüntherLudwig-Donau-Main-Kanal als Wahrzeichen der IngenieurbaukunstUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201810-11Berichte

Kurzfassung

Nicht nur die Ingenieure unserer Zeit konstruieren bemerkenswerte Bauwerke. Auch in früherer Zeit sind schon wahre Kunstwerke entstanden - was sich noch mehr verstärkt beim Gedanken daran, welche technischen Mittel den Ingenieuren und Baufachleuten damals im Vergleich zu heute nur zur Verfügung standen. Ein Beispiel dafür ist der Ludwig-Donau-Main-Kanal, sozusagen der Vorfahre des Rhein-Main-Donau-Kanals. Die Ingenieurkammern haben das Bauwerk jetzt als “Historisches Wahrzeichen” sozusagen geadelt.

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Werbeeffekt I: BaukindergeldUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201812Berichte

Kurzfassung

Seit 18. September können Käufer oder Bauherren von Eigenheimen bei der KfW unter bestimmten Voraussetzungen ein Baukindergeld beantragen. Für jedes Kind, das bei Antragstellung geboren war und noch nicht seinen 18. Geburtstag gefeiert hat, gibt es ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr - und das maximal zehn Jahre lang. Durch das Baukindergeld haben Kunden also mehr Geld für neue Aufträge für Baufirmen in der Tasche.

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Werbeeffekt II: SteueranrechnungUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201812Berichte

Kurzfassung

Ziehen Kunden noch vor Anbringung des Außenputzes in ihr Eigenheim ein, kann diese Entscheidung eine Steueranrechnung von 1.200 Euro bis 2.400 Euro bringen. Geld, das für weitere Auftragsvergaben zur Verfügung steht. Weisen Sie Ihre Kunden auf einen interessanten Urteilsfall in diesem Zusammenhang hin und akquirieren Sie so weitere Aufträge.

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Steuertelex: Kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201813Berichte

Kurzfassung

Mehrere Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis über dieselbe Leistung

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201814-15Berichte

Kurzfassung

10 Jahre Mängelhaftung? Das Problem mit der Arglist...
Bedenkenhinweis geben - egal, was passiert (ist)!

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Stauf, DirkNeue VOB kommt Anfang 2019UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201816-17Berichte

Kurzfassung

Anfang 2019 wird der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) eine neue VOB herausgeben. Bei näherer Betrachtung erkennt man, dass eine neue VOB/A-Gesamtausgabe mit überarbeitetem 1., 2. und 3. Teil der VOB/A und einzelnen Änderungen im Bereich der VOB/C geplant ist. Die VOB/B bleibt dagegen unverändert: eine Neufassung bzw. Anpassung an das neue Bauvertragsrecht ist laut DVA derzeit nicht beabsichtigt. Man wird die Entwicklung weiter beobachten.

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"Sicher mit System" attestiertUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201817Berichte

Kurzfassung

Dem Arbeits- und Gesundheitsschutz den gleichen Stellenwert einräumen wie der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung - dieses Credo lebt eine niederbayerische Lüftungs- und Klimatechnik GmbH & Co. KG und hat daher ein professionelles Arbeitsschutzmanagementsystem eingeführt. Dafür hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) dem Familienunternehmen nun das Gütesiegel “Sicher mit System” übergeben. Mit der drei Jahre gültigen Urkunde bestätigt die BGHM ein gut organisiertes und gewissenhaft umgesetztes Arbeitsschutzmanagementsystem.

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Vorsteuerabzug auch für Abbrucharbeiten?UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201818Berichte

Kurzfassung

Vermietet ein Unternehmer eine Immobilie seit Jahrzehnten umsatzsteuerpflichtig, stellt sich in der Praxis die Frage, ob bei Abriss des Gebäudes ein Vorsteuerabzug hinsichtlich der Abrisskosten besteht. Die “klare” Antwort lautet: Es kommt darauf an.

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Weihnachtsfeier im Betrieb: Lohnsteuerprüfern Paroli bietenUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201818-19Berichte

Kurzfassung

“Ja ist denn heut schon wieder Weihnachten?” - Heute zwar noch nicht, aber die ersten Weihnachtsfeiern stehen schon wieder direkt vor der Tür. Findet bei einem Arbeitgeber eine Lohnsteuerprüfung des Finanzamts statt, gilt ein kritischer Blick meist den Betriebsveranstaltungen. Denn betragen die Kosten je Teilnehmer mehr als 110 Euro, fällt für den übersteigenden Betrag Lohnsteuer an. Fraglich ist, ob bei der Ermittlung der Teilnehmerkosten von den geladenen Gästen oder von den tatsächlich anwesenden Gästen auszugehen ist.

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Vorsteuerabzug & Rechnungsanschrift: Klatsche für FinanzämterUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201819Berichte

Kurzfassung

Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits 2017 entschieden hat, dass der Rechnungsaussteller als Adresse nicht seine Adresse angeben muss, an der er wirtschaftlich tätig wird, hat der Bundesfinanzhof jetzt nachgezogen und seine Rechtsprechung geändert. Die gute Nachricht für Rechnungsempfänger: Der Vorsteuerabzug kann bei Angabe einer Briefkastenadresse nicht mehr versagt werden.

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Instandhaltungsverträge: Grundlagen und Vertragserstellung nach DIN EN 13269UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201820Buchtipps

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