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Autor(en)TitelZeitschriftAusgabeSeiteRubrik
Österreichische Vereinigung für Betonund Bautechnik: Richtlinie Bohrpfähle Gründruck Juli 2004Beton- und Stahlbetonbau10/2004852Bücher

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Brux, G.Österreichischer Betontag 1970.Beton- und Stahlbetonbau11/1970275-277Berichte

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Österreichischer Betontag 2002 - Branchentreff im Zeichen des ErfolgesBeton- und Stahlbetonbau5/2002A17Information

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Österreichischer Betontag 2004Bautechnik12/2003932Termine

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Österreichischer Betontag 2006. Neue Bautechnologien, aktuelle Projekte im Hoch- und Infrastrukturbau inklusive Gebäudetechnik als neuer zusätzlicher KongreßschwerpunktBeton- und Stahlbetonbau2/2006117-123Aktuelles

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Nather, F.Österreichischer Stahlbautag 2001Stahlbau12/2001991Berichte

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Aigner, F.; Petraschek, Th.Österreichischer Stahlbautag 2003Stahlbau11/2003819-820Berichte

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Brux, G.Österreichischer Tunneltag 2006Bautechnik1/200772-74Berichte

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Österreichisches Institut für BautechnikBautechnik5/2001383Termine

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Kusterle, W.ÖVBB Merkblatt: Schutzschichten für den erhöhten Brandschutz für unterirdische VerkehrsbauwerkeBeton- und Stahlbetonbau8/2006648-650Normen, Vorschriften und Richtlinien

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§ 13b Umsatzsteuergesetz - BMF beantwortet neue Zweifelsfragen zur Umkehr der SteuerschuldnerschaftUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20053

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§ 13b UStG: Salto rückwärtsUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201415Berichte

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In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen die neue Rechtslage zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG für Bauleistungen erläutert. Ein Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass auch Bauträger wieder zum Steuerschuldner werden sollen.

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§ 48 Einkommensteuergesetz - Prüfen Sie am Jahresanfang die Gültigkeit der FreistellungsbescheinigungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/200611

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Kromik, Wolfgang§ 642-Entschädigungsanspruch: Entgangener Gewinn erfasst?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201718-19Berichte

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Laut BGH (u.a. Urteil vom 21.10.1999, VII ZR 185/98), steht einem Unternehmer zwar bei Annahmeverzug des Auftraggebers (fehlende Mitwirkungshandlung) ein Anspruch gemäß § 642 BGB zu, dieser umfasst aber nicht den entgangenen Gewinn und das Wagnis. Ein wichtiges Urteil des Kammergerichts Berlin vom 10.01.2017 (21 U 14/16) gibt nun Veranlassung, sich mit dieser Thematik wieder zu befassen. Dort heißt es: “Bemessungsgrundlage der Entschädigung nach § 642 BGB sind die dem Unternehmer entstandenen verzögerungsbedingten Mehrkosten. Diese Kosten sind um einen Deckungsbeitrag für die Allgemeinen Geschäftskosten und einen Gewinnanteil zu erhöhen, soweit solche Zuschläge in der vereinbarten Vergütung enthalten waren.”

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§ 13b UStG - Pflicht auch für im Ausland ansässige AuftraggeberUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20097-8Berichte

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Pfisterer, Cornelius§ 648a BGB: Große Unbekannte, aber Regelung mit BissUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/20113-11Berichte

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Bauunternehmer verfügen für viele Fälle über eine Art "Wunderwaffe" ? aber viele wissen das gar nicht und machen in der Praxis selten Gebrauch davon: Es geht um die so genannte "Bauhandwerkersicherung". Für alle ab 2009 abgeschlossenen Bauverträge gilt der neue § 648a BGB. Der Auftragnehmer erhält wegen seiner Vergütungsansprüche einen einklagbaren Anspruch auf Sicherheit gegen den Auftraggeber. Wird die Sicherheit nicht gestellt, kann die Arbeit eingestellt und der Vertrag gekündigt werden. Selbst für den Baujuristen sind die sieben Absätze des Paragraphen schwer verdauliche Kost. Die Mühe lohnt aber. Wer sich mit dem Mechanismus der Regelung auskennt, wird seine Interessen im Bauvertrag künftig besser durchsetzen können. Inzwischen liegen auch die ersten Urteile zur Neufassung vor. Anlass genug, sich die Vorschrift einmal näher anzusehen.

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