Artikeldatenbank
Autor(en) | Titel | Zeitschrift | Ausgabe | Seite | Rubrik |
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UBB-Veranstaltungstipps | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 4/2018 | 24 | Veranstaltungen | |
Titelbild: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2018 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | Titelbild | ||
Kurzfassung
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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2018 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | Inhalt | ||
Schalk, Günther | Denken in anderen Kategorien | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | 1 | Editorials |
Ernst & Sohn (Hrsg.) | Gesamtausgabe UBB 3/2018 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | 1-24 | Gesamtausgabe |
Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2018 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | 2 | Kurz informiert | |
KurzfassungGemeinsame Vorgehensweise unerlässlich x | |||||
Schalk, Günther | Neues Baurecht 2018: Wo sind die Knackpunkte in der Praxis? | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | 3-7 | Berichte |
KurzfassungSeit nunmehr gut zwei Monaten ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft - Zeit für eine erste Zwischenbilanz. Haben sich die düsteren Prophezeihungen vieler kritischer Zeitgenossen erfüllt oder ist alles halb so wild? Welche ersten Erfahrungen hat die Bauwirtschaft mit den neuen Regelungen gemacht? Sind jetzt alle Fragen geklärt, die den “Usern” bis jetzt auf den Nägeln gebrannt haben? Der UBB greift die Knackpunkte auf und gibt Tipps, wie sie in der Praxis gelöst werden können. Und natürlich geht es um eine Glaubensfrage: VOB-Vertrag - ja oder nein? Die Fragen werden die Bauwirtschaft noch länger beschäftigen: Frühestens in fünf Jahren will der Gesetzgeber über Änderungen und Korrektur am neuen Recht nachdenken. x | |||||
Talebitari, Burkhard | Aufschwung, Hochstimmung sowie Gold mit und ohne Glanz | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | 8-10 | Berichte |
Kurzfassung“Es boomt am Bau wie lange nicht mehr.” Das waren die prägnanten Worte von BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka in seinem “Ausblick - Baujahr 2018” am “Tag der mittelständischen Bauwirtschaft” und des Neujahrsempfangs der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). Dass nicht alles Gold sei, was glänzt, sagt er auch. Er hält dann eine glänzende, kurze Ansprache, die nach der goldenen Bilanz des Jahres 2017 alles aufzeigt, was am Bau teils nach wie vor, teils neuerdings nicht so recht glänzen will - von den zu geringen Gewinnmargen über die signifikante Zunahme häufig rechtswidriger Aufhebungen von Ausschreibungen, den notorischen Fachkräftemangel, die dringend erforderliche Verstetigung der Investitionen, die Beseitigung der bestehenden Produktivitätsengpässe bis zu der dringenden und einzig sinnfälligen Forderung, die bisherige Trennung der Bau- und Verkehrsinfrastrukturpolitik aufzugeben und beide Bereiche wieder in die Zuständigkeit eines Bundesministeriums zu legen. x | |||||
Schalk, Günther | Aktuelles aus der Rechtsprechung | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | 11-12 | Berichte |
KurzfassungMängelhaftung und Bedenken - ein Lehrbuchurteil x | |||||
Die acht besten UBB-Steuertipps zum Jahresabschluss 2017 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | 13-16 | Berichte | |
KurzfassungBei den meisten Bauunternehmen dürfte in den nächsten Wochen der Jahresabschluss 2017 anstehen. Für Steuerbilanz und Einkommensermittlung 2017 gibt es zahlreiche Tricks, um den Gewinn für das Finanzamt gezielt kleinzurechnen bzw. um die Weichen 2017 auf “Steuern sparen” zu stellen. Der UBB gibt Ihnen einige interessante Bilanzierungstipps. x | |||||
Malkwitz, Alexander; Bartholomé, Georg; Ehlers, Johann; Brey, Laura | Drittverwendungsfähigkeit von Serviceimmobilien absichern | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | 17-19 | Berichte |
KurzfassungServiceimmobilien wie beispielsweise Pflegeheime, Hotels und Studentenwohnheime haben häufig auf Grund ihrer speziellen Nutzung eine eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit. Dies hat zur Folge, dass für eine gegebenenfalls erforderliche Umnutzung ein hoher Umbauaufwand und dementsprechend hohe Umbaukosten auf den Eigentümer der Immobilie zukommen. Da für Serviceimmobilien unterschiedliche Prognosen der Nachfrage mit teilweise ungewissen oder schwer einschätzbaren Einflussfaktoren bestehen, ist es von Vorteil, frühestmöglich die Anforderungen an Drittverwendungen zu berücksichtigen, um die Immobilie nach Ausfall einer Nutzung mit möglichst minimalem Aufwand für die restliche Lebensdauer einer alternativen Nutzung zuführen zu können. x | |||||
Bauphysik-Kalender 2018 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | 20 | Buchtipps | |
UBB-Veranstaltungstipps | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2018 | 20 | Veranstaltungen | |
Titelbild: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 2/2018 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | Titelbild | ||
Kurzfassung
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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 2/2018 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | Inhalt | ||
Ernst & Sohn (Hrsg.) | Gesamtausgabe UBB 2/2018 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | 1-20 | Gesamtausgabe |
Schalk, Günther | "Grenzenlos" nicht grenzenlos | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | 1 | Editorials |
Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 2/2018 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | 2 | Kurz informiert | |
KurzfassungBVMB: Weg mit dem Vorschriften-Dschungel! x | |||||
Jösch, Günter | Bauen mit Mietsystemen und Raummodulen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | 3-8 | Berichte |
KurzfassungDie demographische Entwicklung in Deutschland und in der Welt, die Begrenztheit an Ressourcen sowie die Beschleunigung der wirtschaftlichen Prozesse und Abläufe erfordern auch von den am Bau Beteiligten und damit von den bauseits eingesetzten Systemen immer höhere Flexibilität und Mobilität. Diese Ansprüche machen auch ein Umdenken beim Einsatz von Bauformen und Bauarten notwendig. Modulgebäude könnten eine Lösung darstellen. Modularisierte und industriell vorgefertigte Systeme können dem in besonderem Maße gerecht werden. x | |||||
Schalk, Günther | Aktuelles aus der Rechtsprechung | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | 9-10 | Berichte |
KurzfassungMängelhaftung und Bedenken - ein Lehrbuchurteil x | |||||
ÖPP: "Mittelstandsfreundliche Politik sieht anders aus!" | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | 11-12 | Berichte | |
KurzfassungDie Erneuerung von 73 km Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen galt als Vorzeigeprojekt für privaten Autobahnbau und für ÖPP im Infrastrukturbau. Stattdessen droht dem Betreiber angeblich die Pleite, der Staat soll draufzahlen. Das Konsortium A1 Mobil hat eine Klage gegen die Bundesrepublik über weitere 640 Millionen eingelegt. Für den UBB Anlass genug, bei BVMB-Präsident Jürgen Faupel, nachzufragen. x | |||||
Johannink, Hans-Jürgen | Neues Bauvertragsrecht im BGB: viele Rätsel und Fragezeichen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | 13-14 | Berichte |
KurzfassungSeit dem Jahresanfang ist erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein gesetzliches Bauvertragsrecht verankert. Dass die neuen Regelungen in den §§ 650a ff. sowohl handwerkliche Fehler, eine Vielzahl von Regelungslücken als auch neue zum Teil unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, wurde im vergangenen Jahr in der Baubranche bereits heiß diskutiert. x | |||||
Neue GWG-Regelung: Buchhaltung anpassen! | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | 15 | Berichte | |
KurzfassungZum 1.1.2018 haben sich die Steuerspielregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geändert. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kommt für GWG bis zu den Nettoanschaffungskosten von 800 Euro der Sofortabzug als Betriebsausgaben in Betracht. Unternehmer müssen ab 2018 also neue Buchungskonten einführen. Bei vielen Firmen herrscht hier noch Nachholbedarf. x | |||||
Steuererklärung 2017 - keine Belege mehr einzureichen, aber ... | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | 15 | Berichte | |
KurzfassungIn den Medien stoßen Sie immer wieder auf Meldungen, dass bei der Steuererklärung 2017 alles einfacher wird. Der Steuererklärung muss kein einziger Beleg mehr beigefügt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie die Belege nicht aufbewahren müssen. x | |||||
Antrag auch später möglich | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 2/2018 | 16 | Berichte | |
KurzfassungSind Sie GmbH-Gesellschafter, haben eine Gewinnausschüttung von Ihrer GmbH bekommen, sind steuerlich unberaten und haben Sie vergessen, für die Besteuerung der Gewinnausschüttung in der Steuererklärung die Besteuerung nach dem “Teileinkünfteverfahren” zu beantragen, können Sie das vielleicht nach einem neuen BFH-Urteil noch nachholen. x |