abo_giftabo_onlineabo_printabo_studentabo_testangle_leftangle_rightangle_right_filledarrow_big_downarrow_big_down_filledarrow_big_leftarrow_big_left_filledarrow_big_rightarrow_big_right_filledarrow_big_uparrow_big_up_filledarrow_dropdown_downarrow_dropdown_uparrow_small_leftarrow_small_left_filledarrow_small_rightarrow_small_right_filledarrow_stage_leftarrow_stage_left_filledarrow_stage_rightarrow_stage_right_filledcaret_downcaret_upcloseclose_thinclose_thin_filledcontactdownload_thickdownload_thick_filleddownload_thindownload_thin_filledebookeditelement_headlineelement_labelelement_relatedcontentlockmailminuspagepage_filledpagespages_filledphoneplusprintprint_filledquotationmarks_leftquotationmarks_rightsearchsendshareshare_filledshoppingcart_bigshoppingcart_big_filledshoppingcart_headershoppingcart_smallshoppingcart_small_filledsocial_facebooksocial_linkedinsocial_pinterest social_xsocial_xingsocial_youtubesocial_twitteruser_biguser_small

Artikeldatenbank

Filter zurücksetzen
  • Autor(en)

  • Sprache der Veröffentlichung

  • Erschienen

  • Rubrik

Zeitschriften-Selektion

  • Alle auswählenAlle abwählen
Autor(en)TitelZeitschriftAusgabeSeiteRubrik
UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201824Veranstaltungen

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

x
Titelbild: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/2018Titelbild

Kurzfassung


Steigerwaldstadion, Multifunktionsarena für Erfurt.
2015 wurde das traditionsreiche Steigerwaldstadion nach einem Entwurf der HPP Architekten Düsseldorf bei laufendem Betrieb erneuert und erweitert. Pünktlich zum Auftakt der Saison 2016/2017 wurde die neue Multifunktionsarena im Sommer 2016 fertiggestellt. Im Bild: gut erkennbar der segmentierte Verlauf der Tribünenelemente während der Bauphase. (Foto: OPTERRA/Sven-Erik Tornow)

x
Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/2018Inhalt

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

x
Schalk, GüntherDenken in anderen KategorienUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20181Editorials

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

x
Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 3/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20181-24Gesamtausgabe

Kurzfassung

Komplette Monatsausgabe

x
Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20182Kurz informiert

Kurzfassung

Gemeinsame Vorgehensweise unerlässlich
“Bau-Mittelständler leiden unter Illegalität”
Deponieknappheit als Baupreistreiber

x
Schalk, GüntherNeues Baurecht 2018: Wo sind die Knackpunkte in der Praxis?UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20183-7Berichte

Kurzfassung

Seit nunmehr gut zwei Monaten ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft - Zeit für eine erste Zwischenbilanz. Haben sich die düsteren Prophezeihungen vieler kritischer Zeitgenossen erfüllt oder ist alles halb so wild? Welche ersten Erfahrungen hat die Bauwirtschaft mit den neuen Regelungen gemacht? Sind jetzt alle Fragen geklärt, die den “Usern” bis jetzt auf den Nägeln gebrannt haben? Der UBB greift die Knackpunkte auf und gibt Tipps, wie sie in der Praxis gelöst werden können. Und natürlich geht es um eine Glaubensfrage: VOB-Vertrag - ja oder nein? Die Fragen werden die Bauwirtschaft noch länger beschäftigen: Frühestens in fünf Jahren will der Gesetzgeber über Änderungen und Korrektur am neuen Recht nachdenken.

x
Talebitari, BurkhardAufschwung, Hochstimmung sowie Gold mit und ohne GlanzUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20188-10Berichte

Kurzfassung

“Es boomt am Bau wie lange nicht mehr.” Das waren die prägnanten Worte von BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka in seinem “Ausblick - Baujahr 2018” am “Tag der mittelständischen Bauwirtschaft” und des Neujahrsempfangs der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB). Dass nicht alles Gold sei, was glänzt, sagt er auch. Er hält dann eine glänzende, kurze Ansprache, die nach der goldenen Bilanz des Jahres 2017 alles aufzeigt, was am Bau teils nach wie vor, teils neuerdings nicht so recht glänzen will - von den zu geringen Gewinnmargen über die signifikante Zunahme häufig rechtswidriger Aufhebungen von Ausschreibungen, den notorischen Fachkräftemangel, die dringend erforderliche Verstetigung der Investitionen, die Beseitigung der bestehenden Produktivitätsengpässe bis zu der dringenden und einzig sinnfälligen Forderung, die bisherige Trennung der Bau- und Verkehrsinfrastrukturpolitik aufzugeben und beide Bereiche wieder in die Zuständigkeit eines Bundesministeriums zu legen.

x
Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201811-12Berichte

Kurzfassung

Mängelhaftung und Bedenken - ein Lehrbuchurteil
Regeln der Technik ändern sich: Bauherr muss zahlen
UBB-Urteilsticker: Compliance mildert Bußgeld

x
Die acht besten UBB-Steuertipps zum Jahresabschluss 2017UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201813-16Berichte

Kurzfassung

Bei den meisten Bauunternehmen dürfte in den nächsten Wochen der Jahresabschluss 2017 anstehen. Für Steuerbilanz und Einkommensermittlung 2017 gibt es zahlreiche Tricks, um den Gewinn für das Finanzamt gezielt kleinzurechnen bzw. um die Weichen 2017 auf “Steuern sparen” zu stellen. Der UBB gibt Ihnen einige interessante Bilanzierungstipps.

x
Malkwitz, Alexander; Bartholomé, Georg; Ehlers, Johann; Brey, LauraDrittverwendungsfähigkeit von Serviceimmobilien absichernUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201817-19Berichte

Kurzfassung

Serviceimmobilien wie beispielsweise Pflegeheime, Hotels und Studentenwohnheime haben häufig auf Grund ihrer speziellen Nutzung eine eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit. Dies hat zur Folge, dass für eine gegebenenfalls erforderliche Umnutzung ein hoher Umbauaufwand und dementsprechend hohe Umbaukosten auf den Eigentümer der Immobilie zukommen. Da für Serviceimmobilien unterschiedliche Prognosen der Nachfrage mit teilweise ungewissen oder schwer einschätzbaren Einflussfaktoren bestehen, ist es von Vorteil, frühestmöglich die Anforderungen an Drittverwendungen zu berücksichtigen, um die Immobilie nach Ausfall einer Nutzung mit möglichst minimalem Aufwand für die restliche Lebensdauer einer alternativen Nutzung zuführen zu können.

x
Bauphysik-Kalender 2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201820Buchtipps

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

x
UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201820Veranstaltungen

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

x
Titelbild: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 2/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/2018Titelbild

Kurzfassung


Ausbau Grand Paris Express, Paris.
Bis 2030 will die französische Hauptstadt ihr berühmtes U-Bahn-Netz um 200 Kilometer erweitern, vor allem unterirdisch. “Grand Paris Express” lautet der Name dieses gigantischen und größten Infrastrukturprojekts in Europa, bei dem aktuell schon sechs Bauer-Schlitzwandfräsen im Einsatz sind - weitere sollen in diesem Jahr folgen.
(Foto: © BAUER Gruppe)

x
Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 2/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/2018Inhalt

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

x
Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 2/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20181-20Gesamtausgabe

Kurzfassung

Komplette Monatsausgabe

x
Schalk, Günther"Grenzenlos" nicht grenzenlosUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20181Editorials

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

x
Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 2/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20182Kurz informiert

Kurzfassung

BVMB: Weg mit dem Vorschriften-Dschungel!
Massiver Gegenwind gegen “Staugebühr”
“Bauunternehmen tragen keine Schuld!”

x
Jösch, GünterBauen mit Mietsystemen und RaummodulenUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20183-8Berichte

Kurzfassung

Die demographische Entwicklung in Deutschland und in der Welt, die Begrenztheit an Ressourcen sowie die Beschleunigung der wirtschaftlichen Prozesse und Abläufe erfordern auch von den am Bau Beteiligten und damit von den bauseits eingesetzten Systemen immer höhere Flexibilität und Mobilität. Diese Ansprüche machen auch ein Umdenken beim Einsatz von Bauformen und Bauarten notwendig. Modulgebäude könnten eine Lösung darstellen. Modularisierte und industriell vorgefertigte Systeme können dem in besonderem Maße gerecht werden.

x
Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20189-10Berichte

Kurzfassung

Mängelhaftung und Bedenken - ein Lehrbuchurteil
Regeln der Technik ändern sich: Bauherr muss zahlen
UBB-Urteilsticker: Compliance mildert Bußgeld

x
ÖPP: "Mittelstandsfreundliche Politik sieht anders aus!"UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201811-12Berichte

Kurzfassung

Die Erneuerung von 73 km Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen galt als Vorzeigeprojekt für privaten Autobahnbau und für ÖPP im Infrastrukturbau. Stattdessen droht dem Betreiber angeblich die Pleite, der Staat soll draufzahlen. Das Konsortium A1 Mobil hat eine Klage gegen die Bundesrepublik über weitere 640 Millionen eingelegt. Für den UBB Anlass genug, bei BVMB-Präsident Jürgen Faupel, nachzufragen.

x
Johannink, Hans-JürgenNeues Bauvertragsrecht im BGB: viele Rätsel und FragezeichenUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201813-14Berichte

Kurzfassung

Seit dem Jahresanfang ist erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein gesetzliches Bauvertragsrecht verankert. Dass die neuen Regelungen in den §§ 650a ff. sowohl handwerkliche Fehler, eine Vielzahl von Regelungslücken als auch neue zum Teil unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, wurde im vergangenen Jahr in der Baubranche bereits heiß diskutiert.

x
Neue GWG-Regelung: Buchhaltung anpassen!UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201815Berichte

Kurzfassung

Zum 1.1.2018 haben sich die Steuerspielregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geändert. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kommt für GWG bis zu den Nettoanschaffungskosten von 800 Euro der Sofortabzug als Betriebsausgaben in Betracht. Unternehmer müssen ab 2018 also neue Buchungskonten einführen. Bei vielen Firmen herrscht hier noch Nachholbedarf.

x
Steuererklärung 2017 - keine Belege mehr einzureichen, aber ...UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201815Berichte

Kurzfassung

In den Medien stoßen Sie immer wieder auf Meldungen, dass bei der Steuererklärung 2017 alles einfacher wird. Der Steuererklärung muss kein einziger Beleg mehr beigefügt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie die Belege nicht aufbewahren müssen.

x
Antrag auch später möglichUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201816Berichte

Kurzfassung

Sind Sie GmbH-Gesellschafter, haben eine Gewinnausschüttung von Ihrer GmbH bekommen, sind steuerlich unberaten und haben Sie vergessen, für die Besteuerung der Gewinnausschüttung in der Steuererklärung die Besteuerung nach dem “Teileinkünfteverfahren” zu beantragen, können Sie das vielleicht nach einem neuen BFH-Urteil noch nachholen.

x