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Umsatzsteuer & Betriebsausgabe: Positives Urteil gefälltUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201818Berichte

Kurzfassung

Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung, darf er die Umsatzsteuerzahlung aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung normalerweise noch als Betriebsausgabe des abgelaufenen Jahres geltend machen, selbst wenn die Zahlung erst bis zum 10. Januar des Folgejahrs geleistet wird. Doch für die Jahre 2014 und 2015 verweigerten die Finanzämter diese Vergünstigung.

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Wie läuft die Einspruchsfrist?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201818-20Berichte

Kurzfassung

Sind Sie mit dem Inhalt eines Steuerbescheids nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen. Bis wann der Einspruch spätestens beim Finanzamt eingereicht werden muss, darüber schieden sich bisher die Geister. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch ein Machtwort gesprochen.

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Vorsteuerabzug auch für Abbrucharbeiten?UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201818Berichte

Kurzfassung

Vermietet ein Unternehmer eine Immobilie seit Jahrzehnten umsatzsteuerpflichtig, stellt sich in der Praxis die Frage, ob bei Abriss des Gebäudes ein Vorsteuerabzug hinsichtlich der Abrisskosten besteht. Die “klare” Antwort lautet: Es kommt darauf an.

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Weihnachtsfeier im Betrieb: Lohnsteuerprüfern Paroli bietenUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201818-19Berichte

Kurzfassung

“Ja ist denn heut schon wieder Weihnachten?” - Heute zwar noch nicht, aber die ersten Weihnachtsfeiern stehen schon wieder direkt vor der Tür. Findet bei einem Arbeitgeber eine Lohnsteuerprüfung des Finanzamts statt, gilt ein kritischer Blick meist den Betriebsveranstaltungen. Denn betragen die Kosten je Teilnehmer mehr als 110 Euro, fällt für den übersteigenden Betrag Lohnsteuer an. Fraglich ist, ob bei der Ermittlung der Teilnehmerkosten von den geladenen Gästen oder von den tatsächlich anwesenden Gästen auszugehen ist.

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Kaufpreisminderung spart SteuerUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201818Berichte

Kurzfassung

Haben Sie eine Immobilie erworben und innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Kauf eine Kaufpreisminderung mit dem Verkäufer vereinbart, können Sie beim Finanzamt eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer verlangen. Doch der Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

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Steuerrisiko VersandkostenUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201818-19Berichte

Kurzfassung

Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren monatliche Sachbezüge bis zu einem Bruttowert von 44 Euro. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Benzingutschein, der Lottoschein oder der Bezug von Waren durch den Arbeitnehmer sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Doch bei der 44-Euro-Freigrenze gibt es ein Steuerrisiko. Die Rede ist von der Übernahme von Versandkosten durch den Arbeitgeber.

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Rechnungsinhalte: BFH ändert seine RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201818Berichte

Kurzfassung

Bei Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfungen des Finanzamts hat der Rechnungsempfänger häufig den Vorsteuerabzug verloren, wenn in der Eingangsrechnung als Rechnungsadresse nur eine Briefkastenanschrift genannt war. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung nun geändert.

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Vorsteuerkürzung: Effektive Argumente für UnternehmenUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201818-19Berichte

Kurzfassung

Findet bei einem Bauunternehmen, bei einem Ingenieurbüro oder bei einem Architekten eine Betriebsprüfung oder eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung des Finanzamts statt, befindet sich meist der Vorsteuerabzug im Visier der Prüfer. Doch mit ein paar cleveren Argumenten lässt sich der Kürzungseifer der Finanzbeamten elegant ausbremsen. Die Steilvorlage für die Argumentation von Freiberuflern und Unternehmen gegen die Vorsteuerkürzung liefert ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs, dessen Aussagen im Folgenden beleuchtet werden (BFH, Urteil v. 1.3.2018, Az. V R 18/17).

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Innovative Technologien bestimmen das MaschinensortimentUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201818-19Berichte

Kurzfassung

Yanmar Construction Equipment Europe (Yanmar CEE) stärkt seine Position als Premium-Kompaktmaschinenspezialist in Europa. Die Neuheiten des Herstellers aus Japan - drei Mobilbaggermodelle, fünf Radladermodelle und mehrere Raupenbaggermodelle - überzeugen mit ausgefeilter Technologie, Robustheit und überragender Leistung. Auch erneuert Yanmar CEE die bestehenden Maschinenmodelle und stattet sie mit innovativen Technologien aus - das gesamte Yanmar-Portfolio wird State-of-the-Art. Mit ihrer Flexibilität, Effizienz und Bedienbarkeit setzen Yanmar-Maschinen Maßstäbe im kompakten Segment des Baumaschinen-Sektors.

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Verdeckte Gewinnausschüttung: BFH urteilt zur SchenkungsteuerUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201818-19Berichte

Kurzfassung

Stößt das Finanzamt bei der Prüfung einer GmbH oder einer AG auf zu hohe Zahlungen an den Gesellschafter oder an dem Gesellschafter nahestehende Personen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Doch damit nicht genug: Es wird meist auch noch eine Schenkung von der Kapitalgesellschaft unterstellt, die eine Schenkungsteuer auslöst. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs hat diese Auffassung jedoch jetzt gekippt.

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Musterantrag für § 13b UStGUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201818Berichte

Kurzfassung

Geben Sie Bauleistungen in Auftrag oder führen Sie welche aus, stellt sich die Frage, ob der leistende Unternehmer im Rahmen der Rechnungsstellung offen Umsatzsteuer ausweisen darf oder ob die Steuerregeln zur Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen greifen. Diese Entscheidung nimmt Ihnen das Finanzamt auf Antrag ab. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt für diesen Zweck einen Musterantrag zur Verfügung.

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Spielregeln für GeschäftsverkaufUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201818Berichte

Kurzfassung

Veräußert ein Unternehmer sein Unternehmen im Ganzen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, fällt keine Umsatzsteuer an. Die OFD Niedersachsen weist auf die Besonderheiten dabei hin und darauf, dass solche Umsätze in der Umsatzsteuererklärung explizit anzugeben sind.

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Kromik, Wolfgang§ 642-Entschädigungsanspruch: Entgangener Gewinn erfasst?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201718-19Berichte

Kurzfassung

Laut BGH (u.a. Urteil vom 21.10.1999, VII ZR 185/98), steht einem Unternehmer zwar bei Annahmeverzug des Auftraggebers (fehlende Mitwirkungshandlung) ein Anspruch gemäß § 642 BGB zu, dieser umfasst aber nicht den entgangenen Gewinn und das Wagnis. Ein wichtiges Urteil des Kammergerichts Berlin vom 10.01.2017 (21 U 14/16) gibt nun Veranlassung, sich mit dieser Thematik wieder zu befassen. Dort heißt es: “Bemessungsgrundlage der Entschädigung nach § 642 BGB sind die dem Unternehmer entstandenen verzögerungsbedingten Mehrkosten. Diese Kosten sind um einen Deckungsbeitrag für die Allgemeinen Geschäftskosten und einen Gewinnanteil zu erhöhen, soweit solche Zuschläge in der vereinbarten Vergütung enthalten waren.”

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EU-Kommission mit neuen IdeenUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201718Berichte

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

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Stauf, DirkUnsitte: Aufhebung wegen "unwirtschaftlicher Angebote"UnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201718-19Berichte

Kurzfassung

Die Anfragen von BVMB-Mitgliedsfirmen bei den Beratern zu Aufhebungen von Ausschreibungen haben in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Regelmäßig werden Aufhebungen von Ausschreibungsverfahren von den öffentlichen Auftraggebern (AG) damit begründet, dass kein wirtschaftliches Angebot vorgelegen habe. Dies bestätigt eine Recherche in den einschlägigen Datenbanken zu vergaberechtlichen Entscheidungen: Die veröffentlichten Entscheidungen zu dieser Thematik steigen seit dem Jahr 2013 deutlich an. Konfliktpunkt ist regelmäßig das Auseinanderfallen von auftraggeberseitiger Kostenschätzung und den Preisen der tatsächlich im Wettbewerb erstellten Angebote. Wie kann diesem Problem begegnet werden?

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Benennungsverlangen: Steuerbescheid nicht jederzeit änderbarUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201718Berichte

Kurzfassung

Ist die Einspruchsfrist für einen Steuerbescheid abgelaufen, ist er normalerweise bestandskräftig und kann nur noch nach den strengen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung geändert werden. Findet bei einem Unternehmer der Baubranche eine Betriebsprüfung statt, führt allerdings nicht jede Feststellung dazu, dass das Finanzamt bestandskräftige Steuerbescheide automatisch ändern darf.

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Renovierungskosten vor verbilligter VermietungUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201718-19Berichte

Kurzfassung

Haben Sie eine Immobilie renoviert und anschließend verbilligt an ein Familienmitglied vermietet, sind strenge Überprüfungen des Finanzamts vorprogrammiert. Denn beträgt die vereinbarte Miete nicht mindestens 66% der ortsüblichen Warmmiete, kürzt das Finanzamt nicht nur die laufenden Werbungskosten, sondern neuerdings auch die Renovierungskosten - selbst wenn die Renovierungskosten bereits vor 2016 entstanden sind.

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Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG: positives EuGH-UrteilUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201718Berichte

Kurzfassung

Normalerweise gilt der Grundsatz “Ohne korrekte Rechnung kein Vorsteuerabzug”. Doch bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ist es für den Vorsteuerabzug egal, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht. Diese Auffassung bestätigte nun der Europäische Gerichtshof.

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Rückwirkende Berichtigung einer Rechnung: steuerliches UpdateUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201718-19Berichte

Kurzfassung

Eigentlich hat der EuGH eindeutig entschieden, dass Unternehmen eine rückwirkende Rechnungsberichtigung zusteht. Doch der Bundesfinanzhof schränkt dieses steuerliche Privileg wieder ein. Was wann gilt, kann einer internen Verwaltungsanweisung einer Finanzbehörde entnommen werden.

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Dienstwagen: Haben BFH-Urteile Auswirkung auf Umsatzsteuer?UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201718Berichte

Kurzfassung

In der UBB-Ausgabe 4/2017 haben wir Sie auf den Seiten 18 und 19 über ein Urteil des Bundesfinanzhofs informiert, nach dem bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Dienstwagennutzung vom Arbeitgeber selbst getragene Benzinkosten abgezogen werden dürfen. Arbeitgeber fragen sich nun, ob sich diese Urteile auch auf die Umsatzsteuer für die Dienstwagennutzung auswirken. Wir klären das für Sie.

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Management-Beteiligung: nicht automatisch ArbeitslohnUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201718-19Berichte

Kurzfassung

Gerade auf Managementebene ist es nicht unüblich, dass sich Führungskräfte über eine Managementbeteiligung am Erfolg des Unternehmens beteiligen dürfen oder sogar sollen. Das erhöht die Motivation, sich für das Unternehmen einzusetzen. Doch wie sind Einkünfte aus solchen Managementbeteiligungen steuerlich zu beurteilen? Aufgrund von so genannten “Leaver-Regelungen” gingen die Finanzämter bisher von Arbeitslohn aus. Diesem Automatismus widersprach der Bundesfinanzhof jedoch.

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Firmenwagen für Minijobber?UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201718Berichte

Kurzfassung

Stellen Sie eine Minijob-Kraft in Ihrem Handwerksbetrieb auf 450-Euro-Basis an, können Sie ihr statt Geld tatsächlich auch einen Dienstwagen mit einem geldwerten Vorteil von bis zu 450 Euro im Monat zur Verfügung stellen. Handelt es sich bei dem Minijobber nicht um ein Familienmitglied von Ihnen, muss das Finanzamt diese zugegebenermaßen ungewöhnliche Konstellation anerkennen.

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Dienstwagen: Steuer zurück!UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201718-19Berichte

Kurzfassung

Alle Arbeitnehmer, die 2016 einen Dienstwagen nutzen durften, den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nach der 1%-Regelung versteuerten und Benzinkosten getragen haben, können sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auf eine Steuerrückerstattung freuen.

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Steuernews: Kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201718Berichte

Kurzfassung

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Leiharbeitnehmer besser gestelltUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201718-19Berichte

Kurzfassung

Gute Nachrichten für Leiharbeitnehmer von der Steuerfront: Das Finanzgericht Niedersachsen hat die steuerlichen Grundsätze zur Reisekostenreform 2014 kassiert und spricht sich steuerlich für eine günstigere Behandlung der Fahrtkosten des Leiharbeitnehmers aus.

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