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Jahresinhaltsverzeichnis des 41. Jahrgangs 2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20191-8Jahresinhaltsverzeichnis

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Titelbild: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 12/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/2018Titelbild

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Erweiterungsbau des Beruflichen Schulzentrums in Bautzen.
Das älteste Gebäude des Schulkomplexes ist auf 1857 datiert und wurde vom Architekten Carl August Schramm entworfen. Die Bestandsbauten gelten entsprechend als historisch wertvoll und die Erweiterung des Gebäudekomplexes als eine delikate Aufgabe. Der 70 Meter lange Neubau bildet die lange Seite eines dreiseitig geschlossenen Schulhofes. Die Schieferfassade setzt Akzente als Kontrast zu den historisch wertvollen Bestandsbauten. (Foto: Rathscheck Schiefer)

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 12/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/2018Inhalt

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Schalk, GüntherBlick zurück - ohne Zorn...UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20181Editorials

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 12/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20181-20Gesamtausgabe

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 12/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20182Kurz informiert

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BVMB fordert bedarfsgerechte Finanzierung
Sicherheit am Bau: “Du hast nur 1 Leben!”
“Dem Handwerk einen Bärendienst erwiesen”

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Feigenspan, DietmarWarum latente Aggressionen die Vertragsparteien viel Geld kostenUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20183-8Berichte

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Es geht im Bauwesen um sehr viel Geld. 90 Prozent des Erfolgs gehen dabei auf die Psychologie zurück, weil die Emotionen der beteiligten Personen Termine, Kosten und Qualitäten bestimmen. Das Ergebnis eines Bauvorhabens wird vom Denken der Protagonisten beeinflusst. Aggressionen sind dabei hinderlich und teuer. Es ist insofern sehr nützlich zu wissen, wo Aggressionen herkommen, welche Arten es davon gibt, welche Rolle das Unterbewusstsein dabei spielt und wie man das Wissen darüber nutzen kann, um eine harmonische Bauabwicklung zu erschaffen. Dieser Artikel kann insoweit Ihr Leben verändern, also lesen Sie weiter!

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Schalk, GüntherWeihnachtsfeier im Betrieb - wer und was ist versichert?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20189-10Berichte

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Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Seit kurz nach den Sommerferien stehen bereits wieder Spekulatius, Lebkuchen und Glühwein in den Supermarktregalen. Seit Ende Oktober sind die ersten Firmen schon wieder dabei, Weihnachtsfeiern auszurichten. Wer eher dem traditionellen Lager angehört, für das Weihnachten tatsächlich erst/noch im Dezember stattfindet, steht die Betriebsweihnachtsfeier noch bevor. Neben den moralischen Themen, die bei so manchem/-r Mitarbeiter/-in aufschlagen mögen (á la “mit wem war ich denn gestern gleich wieder...?”), beunruhigt auch die eine oder andere rechtliche und versicherungstechnische Frage so manchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der UBB hat gemeinsam mit Karl-Heinz Schwirz von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

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Nachträglicher Schuldzinsenabzug nach Verkauf einer ImmobilieUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201811Berichte

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Verkaufen Sie eine Immobilie und der Veräußerungserlös reicht nicht aus, das Immobiliendarlehen zu tilgen, können Sie die Zinsen für das Restdarlehen als nachträgliche Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Doch klappt das mit dem nachträglichen Schuldzinsenabzug auch dann, wenn der Kaufpreis in Raten zu zahlen ist?

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UBB-Steuertelex - kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201811Berichte

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201812-13Berichte

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Als Baufirma Leistung verweigern? Vorsicht!
Schaden auf der Baustelle - wann haftet die Baufirma?
Wer ist für die Verkehrssicherung verantwortlich?

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Abfindung und RückstellungUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201814Berichte

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Vereinbaren Sie mit einem Mitarbeiter in einem Aufhebungsvertrag die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegen eine im nächsten Geschäftsjahr fällige, aber der Höhe nach noch nicht bekannte Abfindung, ist dafür in der Bilanz eine gewinnmindernde Rückstellung zu bilden. Bei Betriebsprüfungen versuchen die Steuerprüfer, diese Rückstellung um den ersparten Arbeitslohn zu kürzen. Dagegen lohnt sich Gegenwehr.

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Steuerspielregeln für ElternUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201814Berichte

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Ist das Kind noch in Ausbildung oder studiert, können Eltern die Beitragszahlungen zur gesetzlichen, zur freiwilligen Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung wie eigene Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der BFH hat nun strenge Steuerspielregeln für Eltern festgelegt.

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Bingel, ClaudiaAuf die Mischung kommt es anUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201815-16Berichte

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Die Baubranche boomt wie lange nicht mehr. Doch Planungsfehler und Baumängel können so manches Fundament ins Wanken bringen. Eine Mischung aus Risikomanagement und einer Absicherung für alle Baubeteiligten löst viele Probleme.

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Schalk, GüntherBestandsgebäude in intelligente Häuser verwandelnUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201817Berichte

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Der Energieverbrauch in Bürogebäuden kann durch so genannte smarte Technologie um bis zu einem Viertel reduziert werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie, die Siemens vorgelegt hat. Das Credo der Erhebung: Um wertvolle finanzielle und ökologische Ressourcen zu generieren, müssen bestehende Gebäude in intelligente Gebäude umgerüstet werden. In 13 Ländern hat die Studie Potenziale für den Bereich von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden sowie Krankenhäusern untersucht und ausgelotet. Daraus lassen sich demnach auch Einsparungen bei bestehenden Finanzierungslösungen des privaten Sektors erzielen. Für die Bauwirtschaft ergibt sich aus dieser Entwicklung ein erhebliches Potenzial.

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Umsatzsteuer & Betriebsausgabe: Positives Urteil gefälltUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201818Berichte

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Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung, darf er die Umsatzsteuerzahlung aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung normalerweise noch als Betriebsausgabe des abgelaufenen Jahres geltend machen, selbst wenn die Zahlung erst bis zum 10. Januar des Folgejahrs geleistet wird. Doch für die Jahre 2014 und 2015 verweigerten die Finanzämter diese Vergünstigung.

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Wie läuft die Einspruchsfrist?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201818-20Berichte

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Sind Sie mit dem Inhalt eines Steuerbescheids nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen. Bis wann der Einspruch spätestens beim Finanzamt eingereicht werden muss, darüber schieden sich bisher die Geister. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch ein Machtwort gesprochen.

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Vorsicht bei Einspruch über ElsterOnline-PortalUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201819Berichte

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Eine tolle Idee eigentlich: Sie sind mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden, setzen sich an Ihren PC und legen über das Portal ElsterOnline elektronisch Einspruch ein. Das dachte sich auch ein Kläger, der jedoch eines Besseren belehrt wurde. Denn so ganz einfach ist das mit dem elektronischen Einspruch wohl doch nicht.

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The History of the Theory of StructuresUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201820Buchtipps

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201820Veranstaltungen

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Titelbild: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 11/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/2018Titelbild

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Hamburg.
Das Baugebiet Mitte Altona soll bis 2030 etwa 10.000 Menschen neuen Wohnraum bieten. Wie im Bündnis für Wohnen gefordert, wird ein Drittelmix aus Eigentum, frei finanziertem und gefördertem Wohnungsbau realisiert. (Foto: Lebensraum Ziegel / Christoph Große)

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 11/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/2018Inhalt

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 11/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20181-20Gesamtausgabe

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Schalk, GüntherVergabe vergeblich...UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20181Editorials

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 11/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20182Kurz informiert

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BVMB: Warum nicht in der Hand des Bundes?
Nur Meck-Pomm schwächelt im Supersommer
“Warum keine volle Nachrüstförderung?”

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