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Autor(en)TitelZeitschriftAusgabeSeiteRubrik
Kaschny, Martin; Nolden, MatthiasInnovation als gesellschaftliche Verantwortung für BaufirmenUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20163-8Berichte

Kurzfassung

Die Auseinandersetzung mit Themen wie Klimawandel, Energieverbrauch, Umweltschutz, Ressourcenknappheit oder dem demografischen Wandel ist für die zukünftige Entwicklung der Menschheit und der Umwelt entscheidend. Nahezu alle Produkte und Branchen sind hiervon betroffen - ebenso natürlich die Bauwirtschaft. Die Bedürfnisse sowie die Kaufentscheidungen der Konsumenten verändern und entwickeln sich zunehmend in Richtung sozialer und nachhaltiger Gesichtspunkte. Investitionsentscheidungen von Unternehmen sind hiervon ebenfalls betroffen. Somit ist eine Berücksichtigung dieser Herausforderungen rechtzeitig angeraten. Ein Blick über den Tellerrand der Bauwirtschaft gibt Anregungen..

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Neue Regeln für ArbeitsstättenUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20169Berichte

Kurzfassung

Das Bundeskabinett hat Anfang November die neue Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Dies teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Die novellierte Verordnung enthält unter anderem neue Vorgaben für Telearbeitsplätze und die Arbeitsschutz-Unterweisung. Mit ihr sollen Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz modernisiert werden.

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Rückwirkendes Inkrafttreten?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20169Berichte

Kurzfassung

Der Bundestag hat im September dem Kompromissvorschlag zur Erbschaftssteuerreform zugestimmt. Neben einigen erneuten Änderungen verwundert vor allem der Zeitpunkt, zu dem das neue Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz in Kraft treten soll.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201610-11Berichte

Kurzfassung

Nachtrag "dem Grunde nach beauftragt" - Zahlungspflicht?
Preisanpassung nach § 2 Abs. 3 VOB/B in AGB abdingbar?
Bieter unzuverlässig trotz bester Referenzen?
Schon wieder: Ohne Bedenkenmitteilung haftet die Baufirma!

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Steuerrisiko bei Darlehen an Enkel-KapitalgesellschaftUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201612Berichte

Kurzfassung

Betreibt ein Bauunternehmen seine Geschäfte im Rahmen einer GmbH oder einer AG und gewährt einer ausländischen Kapitalgesellschaft ein Darlehen, an der seine Tochtergesellschaft beteiligt ist, birgt der Darlehensausfall ein steuerliches Risiko. Denn ist das Darlehen unbesichert, kommt es zu einer Einkommenskorrektur.

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Irngartinger, AndreasBIM im Straßenbau - ein erster ErfahrungsberichtUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201615-17Berichte

Kurzfassung

“Building Information Modeling” (BIM) ist in aller Munde: Skepsis und Neugier bei der Anwendung prägen die Diskussion in der Bauwirtschaft. Erste Erfahrungen mit der fünfdimesionalen Betrachtung von Bauvorhaben anhand von konkret durchgeführten Projekten zeigen allerdings die positiven Effekte bei der Anwendung und den Weg in die Zukunft.

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Floerecke, MichaelDIN 18 451: Vergütung für das Gerüst nach der Vertragsbauzeit?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201616-17Berichte

Kurzfassung

Die ATV DIN 18 451 “Gerüstarbeiten” gilt für das Auf-, Um- und Abbauen sowie für die Gebrauchsüberlassung von Gerüsten und Bühnen, die als Hilfskonstruktionen für die Ausführung von Bauarbeiten jeder Art benötigt werden. Auf der Baustelle gibt es quasi Dauerstreit, was die Baufirma abrechnen kann, wenn die Baufertigstellung insgesamt länger dauert und das Gerüst über die vereinbarte Zeit hinaus stehen bleiben muss. Der UBB gibt für die tägliche Praxis einen Überblick über die Systematik.

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EuGH erleichtert Vorsteuerabzug bei "schwammiger" RechnungUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201618Berichte

Kurzfassung

Stellt das Finanzamt bei einer Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfung fest, dass einer Rechnung nicht entnommen werden kann, welche Leistung eigentlich genau abgerechnet wird, kippt der Vorsteuerabzug wegen formeller Mängel. Nur, wenn in der Rechnung auf eine schriftliche Vereinbarung hingewiesen wird, können zur Rettung des Vorsteuerabzugs nachträgliche Unterlagen eingereicht werden, aus denen die erbrachte Leistung ersichtlich ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) geht jetzt zu Gunsten von Unternehmern sogar noch einen Schritt weiter.

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Fortbildungskosten für Berufskraftfahrer steuerfreiUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201618-19Berichte

Kurzfassung

Gilt für Berufskraftfahrer eine regelmäßig verpflichtende Fortbildung, und der Arbeitgeber trägt die Fortbildungskosten, handelt es sich hier nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Vielmehr liegen Aufwendungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers vor. Dass auch die Arbeitnehmer von dieser Fortbildung einen Vorteil wie Verlängerung der Fahrerlaubnis haben, tritt insoweit steuerlich in den Hintergrund.

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Investitionsabzugsbetrag: Wunderwaffe bei BetriebsprüfungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201619Berichte

Kurzfassung

In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass ein Unternehmer nachträglich einen Investitionsabzugsbetrag beantragen kann, um die Steuernachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung zu reduzieren. Dass die Investition im Zeitpunkt der Beantragung des Investitionsabzugsbetrags bereits erfolgt ist, spielt keine Rolle.

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BIM - Building Information Modeling 2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201620Buchtipps

Kurzfassung

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201620Veranstaltungen

Kurzfassung

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 11/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/2016Inhalt

Kurzfassung

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 11/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20161-24

Kurzfassung

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherJustitia - die Dame mit der Augenbinde...UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20161Editorials

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Geldien, PeterKundenindividueller Onlineshop für BauunternehmenUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20161Berichte

Kurzfassung

Die Firma Berner bietet mit dem kundenindividuellen Onlineshop ein maßgeschneidertes und übersichtliches Einkaufsportal für Bauunternehmen. Kunden des Handelsunternehmens profitieren von einem individuell ausgerichteten Produkt- und Serviceangebot und einer daraus resultierenden Vereinheitlichung der Bestellprozesse.

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 11/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20161-24Gesamtausgabe

Kurzfassung

Komplette Monatsausgabe

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 11/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20162Kurz informiert

Kurzfassung

BVMB: In BIM liegt die Zukunft des Bauens
Fachkräftemangel am Bau nimmt immer weiter zu
Bauindustrie weiter im Stimmungshoch

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Kirchner, UdoStuttgarter Fernsehturm: "Wegen Brandschutz eröffnet"UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20163-8Berichte

Kurzfassung

Einige Monate war er für die Öffentlichkeit gesperrt. Inzwischen ist der Stuttgarter Fernsehturm als Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst zu seinem 60. Geburtstag wieder in Betrieb gegangen. Er sticht in einer weiteren Weise heraus: In der Landschaft der vielen schlechten Nachrichten von Großbauprojekten, die aus Brandschutzgründen erhebliche Bauzeitverzögerungen erhalten, wichtigen Investitionsprojekten, deren Inbetriebnahme brandschutztechnisch gefährdet ist oder über lange Jahre lieb gewonnene Gebäude, die aus Brandschutzgründen geschlossen werden, ist der Stuttgarter Fernsehturm ein positives Beispiel, bei dem ein überzeugendes Brandschutzkonzept eine (Wieder-)Eröffnung ermöglichte. Dies gilt umso mehr, als es sich um ein Wahrzeichen und Denkmal der Ingenieurbaukunst handelt: Der Stuttgarter Fernsehturm war nicht nur das weltweit erste Turmbauwerk dieser Art, er dürfte nunmehr auch der Fernsehturm mit den umfassendsten ingenieurmäßigen Brandschutz-Nachweisen sein und wohl auch der erste Turm weltweit, der auf dieser Grundlage nach einer bauaufsichtlichen Schließung wieder eine behördliche Nutzungsfreigabe erhalten hat.

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Schalk, GüntherGedämpfter UnfallrückgangUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20169Berichte

Kurzfassung

Sicherheit und Unfallverhütung nehmen in vielen Baufirmen einen immer höheren Stellenwert ein. Das Bewusstsein für die Gefahren, die das Bauen mit sich bringt, nimmt stetig zu. Entsprechend entwickelt sich auch die Zahl der Arbeitsunfälle am Bau in die richtige Richtung. Seit Jahren werden die Arbeitsunfälle am Bau weniger. Auch für das Jahr 2015 meldet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erneut weniger Arbeitsunfälle. “Der jahrelange Trend setzt sich zwar fort, verlangsamt sich aber stetig”, erläutert Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). 2015 verunglückten 102.333 Beschäftigte, 1.398 weniger als im Vorjahr. Um das Unfallgeschehen deutlicher zu reduzieren, reiche es nicht aus, nur auf das Einhalten des formalen Regelwerks zum Arbeitsschutz zu pochen. Auch die Einstellung sowie das bewusste Verhalten der betrieblichen Führungskräfte und der Beschäftigten müsse noch stärker in den Mittelpunkt gestellt werden.

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15 Last-Minute-Steuertipps zum JahreswechselUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201610-12Berichte

Kurzfassung

Bis zum Jahreswechsel und damit zum neuen Steuerjahr 2017 ist es nicht mehr lange. Ein guter Zeitpunkt, um steuerliche Strategien zu entwickeln. Das gilt für betriebliche und private Belange. Hier stellen wir für Sie die UBB-Top-Steuertipps vor, die noch bis zum Jahreswechsel angestoßen werden könnten.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201613-14Berichte

Kurzfassung

Muss eine Baufirma “hellsehen” können?
Auftragsentzug, wenn Verzug lediglich droht?
Was macht eigentlich ein Projektsteuerer?

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Johannink, Hans-JürgenNachträge: Da läuft vieles falsch in der Praxis...UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201615-17Berichte

Kurzfassung

Nahezu bei keinem Bauvorhaben kann der werkvertragliche Erfolg ohne den Einsatz nach Art, Umfang und Ausführungsbedingungen geänderter und zusätzlicher Leistungen realisiert werden. Zur Pflicht des Auftragnehmers (AN) gehört es grundsätzlich, diese Leistungen mit auszuführen, um den geschuldeten Werkserfolg sicherzustellen. Üblicherweise wird der AN durch den Auftraggeber (AG) in solchen Fällen informell aufgefordert, diese Leistungen unverzüglich zu erbringen und ein Nachtragsangebot für die geänderten und zusätzlichen Leistungen vorzulegen. Der AN reagiert darauf meistens mit einem selbst verfassten Nachtragsleistungsverzeichnis und einem Nachtragspreisangebot, in dem er fälschlicherweise um Beauftragung bittet. Auf dieser Basis werden nicht selten intensive Nachtragsverhandlungen - seltener über die Leistungen, öfter über die Nachtragspreise - geführt. Wenn sich die Vertragsparteien anscheinend geeinigt haben, erfolgt eine Nachtragsvereinbarung, die nur scheinbar alle notwendigen technischen und finanziellen Regelungen trifft. Die Vertragsparteien bezeichnen diese Vereinbarung fälschlicherweise als Nachtragsauftrag.

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EuGH erlaubt jetzt rückwirkende RechnungsberichtigungUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201619Berichte

Kurzfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte ein Sensationsurteil zu Gunsten von Unternehmern, denen das Finanzamt wegen fehlerhafter Eingangsrechnungen den Vorsteuerabzug kürzen möchte. Wer berichtigte Rechnungen frühzeitig vorlegt, profitiert von der rückwirkenden Berichtigung.

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UBB-SteuertickerUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201619Berichte

Kurzfassung

Musterprozess I: Steuerliche Behandlung von Beitragsrückerstattungen
Musterprozess II: 6% Nachzahlungszinsen = Wucher?

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