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Contents: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 1/2014UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/2014Contents

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Jahresinhaltsverzeichnis 2013UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20141-7Jahresinhaltsverzeichnis

Kurzfassung

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Noss, FriedhelmUBB, BVMB und DVLV - eine starke VerbindungUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20141Editorial

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Kurz informiertUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20142Kurz informiert

Kurzfassung

Von positiven Aspekten bis zu tiefer Enttäuschung
Pfusch am Bau kostet jährlich 9 Milliarden Euro

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Malkwitz, Alexander; Ehlers, JohannBuilding Information Modeling (BIM): Vision vom digitalen BauenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20143-8Berichte

Kurzfassung

Was in anderen Industriezweigen schon lange genutzt wird, findet langsam den Weg in die Bauwirtschaft. Das digitale Bauen und Simulieren von Herstellungsprozessen wird in der Automobil- und Flugzeugwirtschaft seit Jahren erfolgreich angewendet. Eine ähnliche Methodik ist in der Bauwirtschaft und damit in der Unikatherstellung ebenfalls möglich. Das so genannte Building Information Modeling (BIM) bildet eine neue Methodik ab, mit der der gesamte Lebenszyklus eines Bauprojekts abgebildet wird. Von der Idee bis hin zum Abriss können alle Information des Gebäudes in einem virtuellen Modell hinterlegt und transparent dargestellt werden. Die Autoren erläutern in unserem UBB-Hauptaufsatz, was BIM eigentlich ist und berücksichtigen dabei auch rechtliche Fragestellungen.

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Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20149-10Berichte

Kurzfassung

Was ist eine “übertragbare” Referenz?
Über oder unter der Schwelle?
Seit 1.1.2014 gelten neue EU-Schwellenwerte

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Steueränderungen 2014 - das müssen Sie beachtenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201411-13Berichte

Kurzfassung

Das neue Jahr ist noch jung. Dennoch sollten Unternehmer jetzt bereits aktiv werden und rechtzeitig die Weichen stellen, um keine Steuernachteile zu erleiden. Schnelles Handeln ist gefragt, um die Strukturen in den Betrieben entsprechend auf die neuen Steuerregeln umstellen zu können. Die zum 1.1.2014 in Kraft getretenen Steueränderungen wurden von vielen Unternehmern bislang auf die lange Bank geschoben. Der UBB verrät Ihnen, bei welchen steuerlichen Vorschriften für Sie zu Beginn 2014 akuter Handlungsbedarf besteht.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201414-16Berichte

Kurzfassung

“Der Sachverständige muss gehört werden!”
Funktionale Leistungsbeschreibung und Nachträge
Annahme eines Angebots: 3 Monate maximal!

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Selbstanzeige bei Lohnsteuer-Nachschau noch möglich?UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201417Berichte

Kurzfassung

Der Fall Uli Hoeneß hat dem Thema eine neue Dimension verliehen. Steht auf einmal ein Lohnsteuerprüfer des Finanzamts unangekündigt im Rahmen einer Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG vor Ihrer Türe, ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät - so jedenfalls die Ansicht der Bundesregierung.

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Vorsteuerrisiko durch Thermobelege liegt beim UnternehmerUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201417Berichte

Kurzfassung

Sind Eingangsrechnungen so verblasst, dass sie nicht mehr leserlich sind, darf das Finanzamt den Vorsteuerabzug kürzen. Das Risiko liegt nach Ansicht der Bundesregierung zu 100% beim Unternehmer.

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2. Spargel-Bau(rechts)symposium der BVMB und des HDBUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201418-19Berichte

Kurzfassung

Im Frühjahr 2013 hatten sich mit der BVMB und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zwei Bauverbände zusammengetan, um eine ganz besondere Tagung ins Leben zu rufen: das Spargel-Bau(rechts)symposium. In der bayerischen Spargelhauptstadt Schrobenhausen hatten sich zahlreiche Vertreter von Baufirmen getroffen, um sich zum einen über aktuelle baurechtliche Probleme zu informieren und auszutauschen und zum anderen, um erstklassigen Spargel bei launigen Vorträgen zu genießen. Nach dem großen Erfolg bei der Premiere gibt es heuer eine Neuauflage am 26./27. Mai. Der UBB sprach mit einem der Organisatoren, Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Englert (u.a. Vorstand des Instituts für Baurecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Honorarprofessor für Baurecht an der Technischen Hochschule Deggendorf).

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Wirth, AxelAbnahme von HochbauleistungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201420Buchtipp

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201420Veranstaltungen

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Reform des steuerlichen ReisekostenrechtsUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/2014E1-E4Berichte

Kurzfassung

Zum 1.1.2014 haben sich die gesetzlichen Vorschriften zur beruflichen Auswärtstätigkeit erheblich geändert. Diese Änderungen sollen zwar zu einer Vereinfachung führen, können vielfach aber auch zu Nachteilen und zu ungewollten Kontroversen mit dem Finanzamt führen. Auf den folgenden Sonderseiten zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts erfahren Sie, welche prägnanten neuen Steuerspielregeln ab 1.1.2014 in der Lohnbuchhaltung ungesetzt werden müssen.

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Contents: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 12/2013UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/2013Contents

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Schalk, GüntherJahresendrally auf der BaustelleUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20131Editorial

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Kurz infomiertUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20132Kurz informiert

Kurzfassung

Neue EnEV stößt auf geteilte Meinungen
Trend zum Baukastenhaus nimmt zu
Zahl der Arbeitslosen am Bau weiter rückläufig

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Nolden, Matthias H.; Schneider, Christoph ThomasRechtliche Auseinandersetzungen effektiv und mit Weitblick lösenUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20133-8Berichte

Kurzfassung

Schon Schiller wusste vor über 200 Jahren: “Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.” Entsprechend gehören Auseinandersetzungen zum Alltag, im Berufsleben noch mehr als im privaten Bereich. Je nach Sachverhalt und Temperament versuchen die Beteiligten, eine einvernehmliche Einigung zu finden oder leiten ein gerichtliches Verfahren ein. Ob damit immer die beste Lösung gefunden wird, hinterfragen die Betroffenen selten. Wo einer zu friedfertig ist, läuft ein anderer allzu schnell zum Rechtsanwalt. Eine systematische Auswahl der Möglichkeiten der Konfliktlösung erfolgt selten. Dabei könnten Kosten begrenzt, Nerven geschont und Türen geöffnet bleiben, wo zukünftige Geschäfte möglich sind, ohne die konsequente Durchsetzung der eigenen Interessen zu vernachlässigen.

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Halbach-Velken, ElmarBVMB: Die Speerspitze der mittelständischen Bauwirtschaft!UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20139-10Berichte

Kurzfassung

Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB), von vielen Chefs als Verband mit der besonderen Nähe zu seinen Mitgliedern bezeichnet, setzt sich seit 1964 für die Wirtschafts-, Markt- und Wettbewerbsinteressen der leistungsfähigen mittelständischen Bauwirtschaft in Deutschland ein. Zu den Hauptaufgaben des tarifpolitisch unabhängigen Wirtschaftsverbandes zählen Information, Beratung, Unterstützung und Vertretung der Interessen der mittelständischen Bauunternehmen. Geldwerte Vorteile für die Mitgliedsunternehmen lassen sich auch durch die Bündelung bei Einkaufsverträgen und Rahmenabkommen erzielen

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Martin, Thomas; Basanow, HartmutKompetenz gegen VerkehrslärmUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201310Berichte

Kurzfassung

Gemeinsam gelten die Verkehrsinfrastrukturen als die Lebensadern der Wirtschaft und als wichtiger Standortfaktor, die Lebensqualität sichern und Wohlstand dokumentieren. Doch die Grundlage unserer hochtechnisierten und mobilen Wohlstandsgesellschaft hat ihren Preis: Immer mehr Menschen klagen über eine steigende Lärmbelastung, die nicht selten krank machen kann. Es gilt, die Lärmbelastung mit umfangreichen Maßnahmen deutlich zu reduzieren. Hierfür macht sich der Deutsche Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen e. V. (DVLV) stark, unter dessen Dach sich Anfang 2012 der größte Teil der Unternehmen zusammengeschlossen haben, die sich mit Entwicklung, Herstellung, Planung und Verbau von modernen und effektiven Lärmschutz-Produkten und -Wänden beschäftigen.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201311-12Berichte

Kurzfassung

Die Diskussion um den Baugrund als Baustoff beschäftigt Literatur und Rechtsprechung seit Jahren: Schon der bekannte Baujurist Korbion hatte schon zutreffend festgestellt, dass ohne Baugrund das Bauen nicht gehen würde. Der BGH hatte sich in der Vergangenheit mehrfach mit Problemen auseinandersetzen müssen, welche den Baugrund betroffen haben: Jedes Mal war fraglich, wer die Verantwortung für die Beschaffenheit des Baugrundes zu tragen hatte. War es nun der Besteller oder der Unternehmer, also Auftragnehmer (AN) oder Auftraggeber (AG)? In der Literatur waren in den vergangenen Monaten vermehrt Versuche unternommen worden, durchaus von Auftraggeberinteressen geleitet, die Baugrundverantwortung immer mehr Richtung Auftragnehmer zu schieben.

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Neue Rechenregeln für Lohnsteuer und WeihnachtsfeierUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201313Berichte

Kurzfassung

Betragen die Kosten für die Weihnachtsfeier für einen Teilnehmer brutto mehr als 110 Euro, kippt der Vorsteuerabzug, und fÏr den Mitarbeiter muss Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt werden. Der Bundesfinanzhof hat die strengen Regeln zur Ermittlung der 110-Euro-Grenze zu Gunsten von Arbeitgebern ausgehebelt.

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Zu- und Abflussregeln für Einnahmen-ÜberschussrechnerUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201313-14Berichte

Kurzfassung

Ermittelt ein Selbstständiger seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, gilt das strenge Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Doch bei betrieblichen Zahlungen per Kreditkarte ist eine Besonderheit zu beachten.

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Zahlreiche Rechte und Pflichten bei einer BetriebsprüfungUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201314Berichte

Kurzfassung

Bei einer vom Finanzamt angeordneten Betriebs-, Umsatz- oder Lohnsteuerprüfung hat ein Selbstständiger verschiedene Verpflichtungen. Doch Selbstständige haben auch zahlreiche Rechte bei derartigen Prüfungen, wie das Bundesfinanzministerium aktuell erläutert.

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Gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201315Berichte

Kurzfassung

Vermietet ein Unternehmen an Anteilseigner, Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen Maschinen oder Gebäude, prüft das Finanzamt beim Vermieter häufig, ob dieser möglicherweise zu wenig Miete verlangt. Wenn ja, greift nach Ansicht der Finanzverwaltung umsatzsteuerlich grundsätzlich die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5 UStG.

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