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Vorsteuerabzug auch bei BriefkastenanschriftUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20188Berichte

Kurzfassung

Stößt ein Prüfer des Finanzamts bei einer Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfung auf Eingangsrechnungen und stellt fest, dass es sich bei der Adresse des Rechnungsausstellers um eine bloße Briefkastenanschrift handelt, wird beim Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug gekürzt. Doch gegen diese Vorsteuerkürzung lohnt sich Gegenwehr.

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Steuerrisiko des Arbeitgebers bei FortbildungskostenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20188Berichte

Kurzfassung

Sagt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter vor Absolvierung einer beruflichen Fortbildung die Übernahme der Fortbildungskosten zu, handelt es sich bei den übernommenen Kosten nicht um Arbeitslohn. Die Zahlungen des Arbeitgebers sind steuerfrei. Doch es gibt einen Fall, bei dem die Kostenübernahme Lohnsteuer auslöst.

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Schalk, GüntherNeues Konzept "Grüner Bahnhof"UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20189Berichte

Kurzfassung

Bahnfahren - sagt die Bahn - ist umweltfreundlich. Wer will, dass sein Zug angeblich besonders ökologisch fährt, kann gegen Aufpreis Ökostrom für seinen Zug buchen. Etwas anders sieht das eine amerikanische Untersuchung, die neben den reinen Umweltbelastungen der einzelnen Fahrt auch den energetischen Aufwand für die Herstellung der Züge, Bahnstrecken und Bahnhöfe berücksichtigt. Offensichtlich hat sich die Deutsche Bahn AG auch mit dieser Betrachtungsweise auseinandergesetzt. Passend zum Reformationsjubiläum im vergangenen Jahr ist in der Lutherstadt Wittenberg der klimafreundlichste Bahnhof Deutschlands eröffnet worden.

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Sindermann, Thomas; Knopp, Alexander"Tatsächlich erforderliche Kosten?"UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201810-11Berichte

Kurzfassung

Seit Neujahr gilt das neue Bauvertragsrecht im BGB. Aus baubetrieblicher Sicht sind insbesondere die geänderten Vorgaben für die Vergütungsanpassung bei Auftraggeberanordnungen beachtlich. Während die Nachtragsvergütung bei der VOB/B durch kalkulatorische Fortschreibung der Urkalkulation ermittelt wird, bestimmt sich die Nachtragsvergütung jetzt vor allem nach den tatsächlich erforderlichen Kosten der angeordneten Nachtragsleistung. Was bedeutet das für die tägliche Praxis?

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Steueranrechnung für Straßensanierung: Kunden-MusterprozessUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201812Berichte

Kurzfassung

Muss sich ein Eigenheimbesitzer auf Anordnung der Gemeinde an den Kosten für eine Straßensanierung beteiligen, kann er dafür womöglich eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in Höhe von 20% der Arbeitsleistung, maximal in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr, in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Noch wehren sich die Finanzämter allerdings gegen diese Steueranrechnung.

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UBB-Steuertelex - kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201812Berichte

Kurzfassung

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201813-14Berichte

Kurzfassung

Nix geht voran - was tun, wenn die Baustelle nicht beginnt?
Langes Warten mit Mängelbeseitigung kann teuer werden!
UBB-Urteilsticker: Was darf der Bau leitende Architekt?

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Prückner, Micha PhilippChancen und Risiken bei der VertragsgestaltungUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201815-17Berichte

Kurzfassung

Das seit 1. Januar 2018 geltende neue gesetzliche Bauvertragsrecht beinhaltet weitreichende Neuerungen der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Bauunternehmers bei der Abwicklung von Bauverträgen. Für Baufirmen stellt sich die Frage: Was muss der Bauunternehmer dazu bereits bei der Vertragsgestaltung/-verhandlung berücksichtigen? Der UBB gibt Tipps.

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Musterantrag für § 13b UStGUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201818Berichte

Kurzfassung

Geben Sie Bauleistungen in Auftrag oder führen Sie welche aus, stellt sich die Frage, ob der leistende Unternehmer im Rahmen der Rechnungsstellung offen Umsatzsteuer ausweisen darf oder ob die Steuerregeln zur Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen greifen. Diese Entscheidung nimmt Ihnen das Finanzamt auf Antrag ab. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt für diesen Zweck einen Musterantrag zur Verfügung.

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Spielregeln für GeschäftsverkaufUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201818Berichte

Kurzfassung

Veräußert ein Unternehmer sein Unternehmen im Ganzen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, fällt keine Umsatzsteuer an. Die OFD Niedersachsen weist auf die Besonderheiten dabei hin und darauf, dass solche Umsätze in der Umsatzsteuererklärung explizit anzugeben sind.

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Software/Datenbanken: Steuer?UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201819Berichte

Kurzfassung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Infoschreiben zum Steuerabzug nach § 50a EStG bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken veröffentlicht. Da dieses Schreiben in allen offenen Fällen - also auch für zurückliegende Jahre - anzuwenden ist, hier die Antworten auf die häufigsten Fragen aus der Praxis.

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Schalk, Günther; Maurer, MichaelNeues Buch zum neuen BaurechtUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201820Buchtipps

Kurzfassung

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201820Veranstaltungen

Kurzfassung

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 12/2017UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/2017Inhalt

Kurzfassung

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Schalk, GüntherBauen im Umbruch?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20171Editorials

Kurzfassung

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 12/2017UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20171-24Gesamtausgabe

Kurzfassung

Komplette Monatsausgabe

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 12/2017UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20172Kurz informiert

Kurzfassung

BVMB sieht keinen zusätzlichen Bedarf
BG BAU fordert zu Präventionsmaßnahmen auf
Kritik an geplanter neuer EU-Entsenderichtlinie

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Maurer, Michael; Zellhuber, MarioErdarbeiten ohne Beschädigung von Kabeln und LeitungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20173-8Berichte

Kurzfassung

Die Abhängigkeit der Industriegesellschaft von Datennetzen und vielen anderen Spartensystemen sowie deren Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft zeigt sich auf der Kehrseite beim Funktionsausfall, der jährlich wirtschaftliche Schäden und Folgekosten in Millionenhöhe verursacht und insbesondere bei der Beschädigung von Starkstrom- und Gasleitungen zu einer Gefährdung von Menschen führt. Je größer die Bedeutung derartiger Leitungen, desto dramatischer sind die Folgen von Ausfällen, wenn sie bei Erd- oder Tiefbauarbeiten beschädigt oder zerstört werden. Umso wichtiger wird es für Baufirmen, bei derartigen Arbeiten zu wissen, was sie zu beachten haben und wie sie richtig agieren.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20179-10Berichte

Kurzfassung

Mängelbeseitigung ist keine Einbahnstraße!
Fachplaner nötig: Architekt in der Pflicht
Abnahme: Braucht es unbedingt eine Unterschrift?
UBB-Urteilsticker: Mangel arglistig verschwiegen?

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Schneider, Christoph Th."Durchsuchung? Doch nicht in unserer Firma...?!"UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201711-14Berichte

Kurzfassung

Auf großen Baustellen sind “Besuche” staatlicher Ermittlungsbehörden leider keine Seltenheit, wobei die Notwendigkeit offensichtlich ist. Kleinere Projekte sind seltener von solchen Aktionen betroffen. Noch geringer ist die Gefahr, dass bei kleinen und mittleren Bauunternehmen eine Durchsuchung vorgenommen werden soll. Erfahrungen liegen meistens nicht vor. Aber: Unverhofft kommt oft. Vor diesem Hintergrund stellt sich die zentrale Frage: Wie verhält sich die Baufirma für den Fall, dass plötzlich doch der Zoll oder die Staatsanwaltschaft vor der Türe stehen?

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UBB-Tipps zum Steuern Sparen im neuen JahrUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201715-17Berichte

Kurzfassung

Nur noch wenige Wochen, dann startet schon das nächste Steuerjahr. Die Zeit bis zum Jahreswechsel sollten Bauunternehmer, selbstständige Bauingenieure und selbstständige Architekten nutzen, um entweder noch den einen oder anderen Euro Steuern zu sparen oder aber, um die Weichen für einen optimalen Steuerstart zu stellen. Der UBB stellt die beliebtesten und effektivsten Steuerüberlegungen zum Jahreswechsel vor.

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Kromik, Wolfgang§ 642-Entschädigungsanspruch: Entgangener Gewinn erfasst?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201718-19Berichte

Kurzfassung

Laut BGH (u.a. Urteil vom 21.10.1999, VII ZR 185/98), steht einem Unternehmer zwar bei Annahmeverzug des Auftraggebers (fehlende Mitwirkungshandlung) ein Anspruch gemäß § 642 BGB zu, dieser umfasst aber nicht den entgangenen Gewinn und das Wagnis. Ein wichtiges Urteil des Kammergerichts Berlin vom 10.01.2017 (21 U 14/16) gibt nun Veranlassung, sich mit dieser Thematik wieder zu befassen. Dort heißt es: “Bemessungsgrundlage der Entschädigung nach § 642 BGB sind die dem Unternehmer entstandenen verzögerungsbedingten Mehrkosten. Diese Kosten sind um einen Deckungsbeitrag für die Allgemeinen Geschäftskosten und einen Gewinnanteil zu erhöhen, soweit solche Zuschläge in der vereinbarten Vergütung enthalten waren.”

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Schalk, GüntherHöhenflug für das WeihnachtsfestUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201720Buchtipps

Kurzfassung

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201720Veranstaltungen

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 11/2017UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/2017Inhalt

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